Merkblatt - windowcare - Der Holzdoktor, Fenster- und Holzreparaturen auf ungewöhnliche Art

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Merkblatt zur Behandlung von Fenstern im Außenbereich.  Stand 03/13

Sehr geehrter Kunde,
mit diesem Merkblatt möchten wir Sie über den derzeitigen Stand der Technik, was die Renovierung und Instandsetzung von renovierungsbedürftigen Holzfenstern angeht, informieren.

Beispiel:
Eine Eigentümergemeinschaft lässt sich für die Instandsetzung ihrer in die Jahre gekommenen Fenster, von mehreren Malerfirmen Kostenangebote machen. Der billigste bekommt i. d. R. den Auftrag. Der Auftragnehmer muss nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) fünf Jahre Gewährleistung geben. Nach vier Jahren und neun Monaten wird bei der Nachkontrolle festgestellt, dass die Fensteranstriche nahezu wieder so aussehen,  wie anno dazumal. Die Firma wird aufgefordert die Schäden auf ihre Kosten zu beseitigen. Der Auftragnehmer vertritt jedoch den Standpunkt, dass er nach dem Stand der Technik alles getan hat, um eine einwandfreie Leistung herzustellen. Die Schäden sind witterungsbedingt und nicht von ihm zu vertreten. Wie ein möglicher Prozess ausgeht, weiß nur die Justiz oder der Allmächtige. Gegebenenfalls ist die Malerfirma nicht mehr existent oder hat keine finanziellen Mittel um die Fenster erneut zu überarbeiten. Wie auch immer, die Schäden müssen beseitigt werden. Wieder müssen die Bewohner belästigt werden damit die Fenster auf ein „neues“ renoviert werden.

Was sagt uns das?
Lassen Sie Ihre Fenster nachhaltig überarbeiten und bei Bedarf regelmäßig warten. Auch wenn es es mal etwas mehr Geld kostet, es kommt auf die Dauer billiger und Sie haben mehr Freude daran.

Die Gesetzeslage:
Im Jahr 2006 wurde die VOB/B § 13  (Verdinnungsordnung für Bauleistungen) geändert, wobei alle Bauleistungen einer 4-jährigen Gewährleistungsfrist unterliegen. Verträge die nach dem BGB abgeschlossen sind beinhalten sogar 5 Jahre Gewährleistung für handwerkliche Arbeiten.

Die Bedenken der Malerbetriebe, Fachverbände und Fachausschüsse wurden aber aufgrund der allgemeinen Gleichbehandlung aller Bauleistungen nicht berücksichtigt. Den ausführenden Unternehmen wird empfohlen, dem Auftraggeber die Problematik vor Auftragsbeginn bzw. mit einer Bedenkenanzeige vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten Fenster zu renovieren (insbesondere im Außenbereich).

Hierbei sind folgende Verfahren möglich:  

1. Das klassische Verfahren:

  • Tischlermäßige Reparatur

  • Gang- und Schließbarmachen

  • Neue Wassernasen wo nötig

  • Entfernen alter nicht tragfähiger Lackschichten

  • Entfernen loser Kitte und Neuverkittung mit Ölkitt

  • Imprägnierung und Vorstrich der rohen Hölzer

  • Vor- und Lackanstrich

  • Auf Wunsch neue Dichtungsproifile.


2. Das Epoxidharzverfahren:

  • Tischlermäßige Reparatur

  • Gang- und Schließbarmachen

  • Neue Wassernasen wo nötig

  • Entfernen alter nicht tragfähiger Lackschichten

  • Entfernen loser Kitte und Neuverkittung mit Elastokitt in den unteren Bereichen (am Folgetag überstreichbar).

  • Öffnen aller unteren Holzverbindungen mittels fräsen und schließen mit profilierbarem elastisch bleibendem               Epoxid-Spezialharz.

• Abdichten der Stirnhölzer mit Spezialharz
• Imprägnierung und Vorstrich roher Hölzer
• Vor- und Lackanstrich
• Auf Wunsch neue Dichtungsprofile

3. Die Runderneuerung:

  • Gang- und Schließbarmachen

  • Ausbau der Fensterflügel

  • Witterungsschutz einbauen

  • Tischlermäßige Reparatur

  • Neue Wassernasen

  • Entfernen aller Lackschichten

  • Entfernen aller Kitte und Neuverglasung

  • Neue Beschläge.

  • Wiedereinbau.

  • Rahmen werden im eingebauten Zustand bearbeitet

  • Auf Wunsch Dichtungsgummis


4.  Die Kompletterneuerung:

  • Abriss der alten Fenster

  • Neu- oder Nachbau der Fenster

  • Fertig lackiert.


Die Reparatursysteme haben jedoch unterschiedliche „Standzeiten“.

  • Das klassische Verfahren ist kostengünstig  aber wartungsintensiv. Nach 3-4 Jahren muss wieder nachkontrolliert und ggf. nachgestrichen werden. Nach weiteren  5-10 Jahren geht das ganze dann wieder von vorne los.


  • Das  Epoxidharz-Verfahren ist ein  Verfahren zur dauerhaften und nachhaltigen Sanierung angegriffener Außenbauteile/Fenster aus Holz. Alle Fugen und Verbindungen werden ausgefräst und geschlossen. Die  Fugen und Verbindungen bleiben dauerhaft dicht.  Regelmäßige Nachkontrolle ist sinnvoll  (z. B. nach 4-6 Jahren). Ansonsten relativ wartungsfrei.


  • Das Runderneuerungs-Verfahren ist technisch aufwendig (Die Fensterflügel kommen in die Werkstatt). Diese Methode  bringt ein optisch schönes Ergebnis und hält dauerhaft.


  • Zur Kompletterneuerung muss man ja nicht viel sagen. Schmutz beim Aus- und Einbau ist nicht zu vermeiden. Nach 5-8 Jahren Durchsicht und Beseitigung von Kleinstschäden.


Ein regelmäßiger Wartungsdurchgang alle paar Jahre ist  immer zu empfehlen. Auch innerhalb der Gewährleistungszeit. Eine Gewährleistung nach VOB (Verdinnungsordnung für Bauleistungen)  und BGB  wäre bei Methode 2, 3 und 4 gegeben. Bei Methode 1 gibt es derzeit kein technisches Verfahren, welches Holz-, bzw. Lackschäden an bewitterten Holzbauteilen ausschließt. Deshalb empfehlen wir hier immer einen Wartungsdurchgang mit gleichzeitiger Nachbesserung.  Je nach Objekt und Lage alle zwei bis vier Jahre.

Gern stehen wir für Wartungsmaßnahmen zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an oder schicken Sie uns eine E-Mail in dem sie hier klicken.


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